Die Unternehmenssteuerreform tritt am 01. Januar 2020 in Kraft. Sie erhöht die Steuerbelastung für private Aktionäre, die mindestens 10% an einer Kapitalgesellschaft (qualifizierte Beteiligung) halten.
Aus diesem Grund empfehlen wir KMU-Inhabern ihre Strategie beim Lohn- und Dividendenbezug zu überdenken.
Insbesondere für Unternehmer mit einer Tieflohnstrategie ist die Überprüfung der bisherigen Praxis angebracht. Denn durch die vorgesehene Mindestbesteuerung von Dividenden in den Kantonen und beim Bund sind hohe Dividenden- und tiefe AHV-Lohnbezüge aus steuerlicher Sicht nicht mehr so vorteilhaft. Künftig sind tiefe Dividenden- und höhere AHV-Lohnbezüge kombiniert mit Einkäufen in eine Kadervorsorge – insbesondere 1e Vorsorgelösung – aus steuerlicher und anlagentechnischer Optik viel attraktiver.
Durch die Auszahlung eines höheren Lohnes und das implementieren der 1e-Vorsorgelösung wir die steuerliche Situation privat sowie im Unternehmen nochmals bedeutend attraktiver.
Mittels folgender rudimentärer Berechnung und Zusammenfassung soll diese Überlegungen veranschaulicht werden.
Sicht Privatperson / Unternehmer
Sicht Unternehmen